Weitere Entscheidung unten: OVG Schleswig-Holstein, 03.06.1999

Rechtsprechung
   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.03.1999 - 2 M 9/99   

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OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.03.1999 - 2 M 9/99 (https://dejure.org/1999,9475)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 19.03.1999 - 2 M 9/99 (https://dejure.org/1999,9475)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 19. März 1999 - 2 M 9/99 (https://dejure.org/1999,9475)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Jagdvorstand, Beschränkung der Vertretungsmacht durch Satzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Jagdvorstand; Vertretungsmacht; Genossenschaftsversammlung; Genossenschaftsbeschluß; Jagdbezirk; Verpachtung

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 24.06.1997 - 8 B 92.97

    Voraussetzungen für die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.03.1999 - 2 M 9/99
    Dies entspricht dem sogenannten "Erheblichkeitsgrundsatz", der vom Bundesverfassungsgericht zur Wahlprüfung nach Art. 41 des Grundgesetzes bei der Bundestagswahl entwickelt worden ist (vgl. z. B. Bundesverfassungsgericht, Beschluß vom 21.10.1993 - 2 BvC 7, 8, 9, 10, 11, 12/91 -, BVerfGE 89, 266, 273; BVerwG, Beschluß vom 24.06.1997 - 8 B 92.97 -, Buchholz 160, Nr. 46 zum Kommunalwahlrecht).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.11.1991 - 5 S 3149/90

    Mitwirkung bei der Beschlußfassung einer Jagdgenossenschaft - Befangenheit -

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.03.1999 - 2 M 9/99
    Auch im Bereich des Bundesjagdrechts können Mängel gegen Wahlen und Beschlüsse der Genossenschaftsversammlung nur geltend gemacht werden, wenn bei ordnungsgemäßem Hergang ein anderes (Wahl-)Ergebnis zu erwarten gewesen wäre (vgl. Lorz/Metzger/Stöckel, Jagdrecht, Fischereirecht, Kommentar, 3. Aufl. 1998, § 9 BJagdG , Rdn. 4; Mitzschke/Schäfer, aaO., § 9, Rdn. 30 mwN.; ferner - für Beschlüsse - OVG Lüneburg, Urteil vom 23.11.1992 - 3 L 34/90 -, Jagdrechtliche Entscheidungen (JE) IV, Nr. 79, S. 5, 10; ebenso VGH Mannheim, Urteil vom 05.11.1991 - 5 S 3149/90 -, JE IV, Nr. 76, S. 27, 30 f. zur Mitwirkung eines wegen Befangenheit ausgeschlossenen Mitgliedes).
  • OVG Niedersachsen, 23.11.1992 - 3 L 34/90
    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.03.1999 - 2 M 9/99
    Auch im Bereich des Bundesjagdrechts können Mängel gegen Wahlen und Beschlüsse der Genossenschaftsversammlung nur geltend gemacht werden, wenn bei ordnungsgemäßem Hergang ein anderes (Wahl-)Ergebnis zu erwarten gewesen wäre (vgl. Lorz/Metzger/Stöckel, Jagdrecht, Fischereirecht, Kommentar, 3. Aufl. 1998, § 9 BJagdG , Rdn. 4; Mitzschke/Schäfer, aaO., § 9, Rdn. 30 mwN.; ferner - für Beschlüsse - OVG Lüneburg, Urteil vom 23.11.1992 - 3 L 34/90 -, Jagdrechtliche Entscheidungen (JE) IV, Nr. 79, S. 5, 10; ebenso VGH Mannheim, Urteil vom 05.11.1991 - 5 S 3149/90 -, JE IV, Nr. 76, S. 27, 30 f. zur Mitwirkung eines wegen Befangenheit ausgeschlossenen Mitgliedes).
  • BGH, 26.02.1964 - V ZR 196/61
    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.03.1999 - 2 M 9/99
    Zweifelhaft ist schon, ob sich § 6 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 2 der Mustersatzung (vgl. Verordnung über die Mustersatzung für Jagdgenossenschaften vom 03.04.1992, GVOBl. S. 274), wonach der Jagdvorstand an die Beschlüsse der Genossenschaftsversammlung gebunden ist, über die Verwaltung der Angelegenheit hinaus auch auf die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung der Jagdgenossenschaft bezieht, die allein in § 6 Abs. 1 Satz 1 der Mustersatzung geregelt ist (verneinend für eine offenbar gleiche Fallgestaltung BGH, Urteil vom 26.02.1964 - V ZR 196/61 -, RdL 64, 135, 137).
  • BVerfG, 21.10.1993 - 2 BvC 7/91

    Unabhängige Arbeiterpartei

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.03.1999 - 2 M 9/99
    Dies entspricht dem sogenannten "Erheblichkeitsgrundsatz", der vom Bundesverfassungsgericht zur Wahlprüfung nach Art. 41 des Grundgesetzes bei der Bundestagswahl entwickelt worden ist (vgl. z. B. Bundesverfassungsgericht, Beschluß vom 21.10.1993 - 2 BvC 7, 8, 9, 10, 11, 12/91 -, BVerfGE 89, 266, 273; BVerwG, Beschluß vom 24.06.1997 - 8 B 92.97 -, Buchholz 160, Nr. 46 zum Kommunalwahlrecht).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2002 - 20 A 1834/01
    Auch wenn man diese gesetzliche Vertretungsmacht durch jagdgenossenschaftliche Satzung als beschränkbar mit Wirkung gegen Dritte ansieht - vgl. OVG M-V, Beschluss vom 19. März 1999 - 2 M 9/99 -, RdL 1999, 232; Bay. VGH, Urteil vom 1. Oktober 1987 - 19 B 87.01388 -, Jagdrechtliche Entscheidungen IV Nr. 52; Mitzschke/Schäfer, a.a.O., § 9 Rdnr. 17 m.w.N. -, setzt eine solche Beschränkung im Interesse der Verkehrssicherheit jedenfalls voraus, dass sie so klar zum Ausdruck gebracht wird, dass jeder Dritte, der die Satzung einsähe, die Beschränkung ohne weiteres erkennen könnte.

    vgl. OVG M-V, Beschluss vom 19. März 1999, a.a.O.; BGH, Urteil vom 26. Februar 1964 - V ZR 196/61 -, MDR 1964, 586; Mitzschke/Schäfer, a.a.O., § 9 Rdnr. 18.

  • OVG Thüringen, 27.10.2008 - 3 KO 452/06

    Jagd-, Forst- und Fischereirecht; Jagd-, Forst- und Fischereirecht,

    Insofern unterscheidet sich diese - der Mustersatzung für den Freistaat Thüringen entsprechende -Beschränkung der Vertretungsmacht grundlegend von in den Mustersatzungen anderer Bundesländer enthaltenen satzungsrechtlichen Regelungen, die zwar eine Bindung des betreffenden Vertretungsorgans der Jagdgenossenschaft an die Beschlüsse der Jagdgenossenversammlung vorsehen, denen sich aber insoweit nicht hinreichend eindeutig entnehmen lässt, dass das Vertretungsorgan nur auf der Grundlage der von der Jagdgenossenversammlung gefassten Beschlüsse - nach außen, d. h. Dritten gegenüber - rechtswirksam tätig werden kann (zur entsprechenden Regelung in der Mustersatzung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vgl. etwa OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 19. März 1999 - 2 M 9/99 -zitiert nach Juris).
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Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 03.06.1999 - 2 M 9/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,15935
OVG Schleswig-Holstein, 03.06.1999 - 2 M 9/99 (https://dejure.org/1999,15935)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 03.06.1999 - 2 M 9/99 (https://dejure.org/1999,15935)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 03. Juni 1999 - 2 M 9/99 (https://dejure.org/1999,15935)
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Verfahrensgang

  • VG Schleswig - 9 B 90/98
  • OVG Schleswig-Holstein, 03.06.1999 - 2 M 9/99
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 24.03.1982 - 6 C 95.79

    Wehrrecht - Fürsorge - Sterilisation - Beihilfe

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.06.1999 - 2 M 9/99
    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Abgabenbescheides im Sinne des § 80 Abs. 4 Satz 2 VwGO sind gegeben, wenn und soweit der Erfolg einer Anfechtungsklage mindestens ebenso wahrscheinlich ist wie der Mißerfolg (im Anschluß an BVerwG, B. v. 3.7. 1981 - 8 C 83.81 -, BayVBl. 1982 S. 442).

    Ernstliche Zweifel im Sinne dieser Vorschrift sind gegeben, wenn und soweit der Erfolg einer Anfechtungsklage mindestens ebenso wahrscheinlich ist wie ein Mißerfolg (vgl. BVerwG, Beschl. v. 03.07.1981 - 8 C 83.81 -, BayVBl. 1982, 442).

  • BVerwG, 03.07.1981 - 8 C 83.81

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung - Änderungsantrag nach § 80 Abs. 6 der

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.06.1999 - 2 M 9/99
    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Abgabenbescheides im Sinne des § 80 Abs. 4 Satz 2 VwGO sind gegeben, wenn und soweit der Erfolg einer Anfechtungsklage mindestens ebenso wahrscheinlich ist wie der Mißerfolg (im Anschluß an BVerwG, B. v. 3.7. 1981 - 8 C 83.81 -, BayVBl. 1982 S. 442).

    Ernstliche Zweifel im Sinne dieser Vorschrift sind gegeben, wenn und soweit der Erfolg einer Anfechtungsklage mindestens ebenso wahrscheinlich ist wie ein Mißerfolg (vgl. BVerwG, Beschl. v. 03.07.1981 - 8 C 83.81 -, BayVBl. 1982, 442).

  • BVerwG, 25.01.1985 - 8 C 106.83

    Rechtmäßigkeit der Erhebung von Beitragserschließungskosten für eine Straße -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.06.1999 - 2 M 9/99
    Gegen die Unselbständigkeit der in nördlicher Richtung vom F. abzweigenden S. spricht, daß diese Sackgasse nach dem vorliegenden Bebauungsplan eine Ausdehnung von mehr als 100 m hat (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 25.01.1985 - 8 C 106.83 -, NVwZ 1985, S. 753).
  • OVG Schleswig-Holstein, 05.12.2007 - 2 MB 24/07

    Straßenausbaubeitrag - Entstehen der sachlichen Beitragspflicht

    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Verwaltungsaktes bestehen, wenn der Erfolg der Klage oder des Rechtsmittels ebenso wahrscheinlich ist wie deren Misserfolg (std. Rspr. des Senats, vgl. Beschlüsse v. 19.04.1991 - 2 M 2/91 -, NVwZ-RR 1992, 106 f; v. 24.06.1998 - 2 M 7/98 -, Die Gemeinde 1998, 341 f.; v. 03.06.1999 - 2 M 9/99 - v. 04.12.2000 - 2 M 43/00 - m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 03.12.2007 - 2 MB 22/07

    Vergnügungssteuer - Wahl der Bemessungsgrundlage

    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Verwaltungsaktes bestehen, wenn der Erfolg der Klage oder des Rechtsmittels ebenso wahrscheinlich ist wie deren Misserfolg (std. Rspr. des Senats, vgl. Beschlüsse vom 19.04.1991 - 2 M 2/91 -, NVwZ-RR 1992, 106 f; vom 24.06.1998 - 2 M 7/98 -, Die Gemeinde 1998, 341 f; vom 03.06.1999 - 2 M 9/99 - vom 04.12.2000 - 2 M 43/00 - m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 16.08.1999 - 2 M 24/99

    Heranziehung zu einer Wasserabgabe für die Einleitung von Niederschlagswasser;

    Ernstliche Zweifel im Sinne dieser Vorschrift sind gegeben, wenn und soweit der Erfolg einer Anfechtungsklage mindestens ebenso wahrscheinlich ist wie ein Mißerfolg (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschluß v. 03.06.1999, 2 M 9/99, m.w.N.).
  • VG Schleswig, 09.05.2007 - 4 B 8/07

    Erhebung eines Anschlussbeitrages für die Neuerrichtung einer

    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Verwaltungsaktes bestehen, wenn der Erfolg der Klage oder des Rechtsmittels ebenso wahrscheinlich ist wie deren Misserfolg (std. Rspr. des 2. Senats des Schl.-Holst. OVG, vgl. Beschlüsse vom 19.04.1991 - 2 M 2/91 -, NVwZ-RR 1992, 106 f; vom 24.06.1998 - 2 M 7/98 -, Die Gemeinde 1998, 341 f; vom 03.06.1999 - 2 M 9/99 - vom 04.12.2000 - 2 M 43/00 - m.w.N.).
  • VG Schleswig, 13.04.2017 - 4 B 39/17

    Rundfunk- und Fernsehrecht einschl. Beitragsbefreiung

    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Verwaltungsaktes bestehen, wenn der Erfolg der Klage oder des Rechtsmittels ebenso wahrscheinlich ist wie deren Misserfolg (ständige Rechtsprechung des 2. Senats des Schleswig-Holsteinischen OVG, vgl. Beschlüsse vom 19.04.1991 - 2 M 2/91 -, NVwZ-RR 1992, 106 f.; vom 24.06.1998 - 2 M 7/98 -, Die Gemeinde 1998, 341 f.; vom 03.06.1999 - 2 M 9/99 - vom 04.12.2000 - 2 M 43/00 - m. w. N.).
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